Es liegt vor Grundschuldbestellungsurkunde.
In der Urkunde handeln X und Y.
X und Y sind aber nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Kaufvertrag wird nachgereicht, enthält aber keine Finanzierungsvollmacht für X und Y und ist auch nicht vollzugsreif. (Fraglich ist, ob die Anträge aus dem Kaufvertrag überhaupt gestellt und eingegangen sind, da dieser nur zur "Kenntnisnahme" eingereicht wird.)
Außerdem ist aus der Grundschuldbestellungsurkunde nicht ersichtlich, dass X und Y auch für den Veräußerer handeln.
Kann der Veräußerer die Grundschuldbestellung genehmigen, oder muss ich den Antrag auf Eintragung der Grundschuld zurückweisen oder dem Notar schreiben, dass er den Antrag zurücknehmen soll?