Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir hier bei der Auslegung der Übergangsvorschrift helfen.
Es geht um die Jubiläumsverordnung NRW ( Link )
Kurz zu meiner Vita:
1994 - 1996 Beamter auf Widerruf (mittlerer Dienst) Thüringen
1996 - 2000 Beamter mittlerer Dienst Thüringen
2000 - 2003 Beamter auf Widerruf (gehobener Dienst) Thüringen
2003 - 2009 Beamter gehobener Dienst Bayern
2009 - jetzt Wechsel in gehobenen Dienst NRW (Uni)
In Summe sind dies ca. 25 Jahre.
Nach alter Regelung NRW wurden Widerrufszeiten bei Berechnung des Jubiläums nicht berücksichtigt. Mit der Änderung in 2017 (siehe Link) wurden die W-Zeiten wieder eingeführt und in § 6 Übergangsregeln festgelegt, die für mich etwas verwirrend sind:
Satz 1 - alte Berechnungen vor 01.07.2016 bleiben (so begründet es mein aktueller Dienstherr und hat die 25 Jahre für 2024 gespeichert)
Satz 2 - alte Widerrufszeiten sind nachträglich einzubeziehen
Satz 3 - Neuberechnung nur bei Änderung im Dienstverhältnis
Was gilt nun mit den Widerrufszeiten? Sofortige Nachberechnung der alten Jubiläumsfestsetzung auf Grund der neuen Regelung oder Nachberechnung erfolgt erst bei Änderung des Dienstverhältnisses (z.B. Wechsel zu anderem Dienstherren)?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zur Auslegung des Gesetzestextes ein Feedback geben können.
Ciao
Gaki76
P.S.: Früher war ich hier mal aktiver als RPFL, aber der alte Account ist zu.