Die Staatsanwaltschaft hat zunächst versehentlich beim örtlich unzuständigen Gericht Anklage erhoben. Dieses hat die Eröffnung wegen Unzuständigkeit abgelehnt und die Auslagen des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin erneut Anklage beim örtlich zuständigen Gericht erhoben. Das Verfahren ist noch nicht beendet.
Der Verteidiger beantragt einen KFB für alle bislang angefallenen Gebühren (also einschließlich Verteidigung im Ermittlungsverfahren). Ich überlege, ob die Auslagenentscheidung des unzuständigen Gerichts nicht so zu lesen ist, das nur die Auslagen für das überflüssige gerichtliche Verfahren vor dem unzuständigen Gericht zu erstatten sind.Finde dazu irgendwie nichts. Hat jemand einen Tipp?