Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage: Kann ein Beteiligter gemäß § 9 ZVG (in meinem Fall ein eingetragener Grundschuldgläubiger) auf seine weitere Beteiligung am Verfahren verzichten mit der Folge, dass ich ihm keine Schriftsätze mehr zukommen lasse? Der Beteiligte schreibt hier, es sei bereits eine Löschungsbewilligung erteilt worden, auf weitere Anschreiben und Zustellungen werde verzichtet.
Verzicht auf Beteiligung am Verfahren - möglich?
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Kann er.
Ich lasse mir das normalerweise (je nach bisheriger Formulierung) nochmal ausdrücklich bestätigen, dass er auf die die Zustellung von Wertfestsetzung, Terminbestimmung(en) und Zuschlag verzichtet.Das kannst du noch mit dem Hinweis verbinden, dass die ihm zuzuteilenden Beträge dann für ihn hinterlegt werden.
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s. auch Hk-ZV/Siebert § 9 ZVG Rn 14a
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s. auch Hk-ZV/Siebert § 9 ZVG Rn 14a
Mir steht dieser Kommentar leider nicht zur Verfügung, auch über die verschiedenen Online-Bibliotheken finde ich den nicht. Kannst du mir die Kommentarstelle vielleicht zukommen lassen?
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