Hallo,
in der mir vorliegenden Akte ist u. a. eine Sparkasse Gründungsgesellschafterin. Die Sparkasse wird bei der Gründung durch zwei Personen (aufgrund einer Vollmacht) vertreten. Es ist insoweit eine notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht erforderlich.
Die übersandt Vollmacht ist von Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben und mit dem Siegel der Sparkasse versehen worden. Es ist eine beglaubigte Abschrift (Notar beglaubigt, dass Fotokopie eine einwandfreie und vollständige Wiedergabe der ihm vorliegenden Urschrift ist) übersandt worden.
Mir ist zwar bewusst, dass eine Sparkasse siegelungsbefugt ist. Aber mir ist nicht bekannt, woraus sich ergibt, ob es ausreichend ist, wenn die Vollmacht zur Gründung einer Gesellschaft vom Vorstand der Sparkasse in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben und mit dem Siegel der Sparkasse versehen ist.
Hattet ihr so etwas schon einmal und könnt mir weiterhelfen?
Liebe Dank schon einmal im Voraus für eure Rückmeldungen.