Hallo in die Runde,
in einem Testament hat der Erblasser seine beiden Töchter A + B als nicht befreite Vorerben eingesetzt und u. a. ein Vorausvermächtnis bezüglich einer noch zu vermessenden Grundstücksfläche für die Vorerbin A ausgesetzt, die aber zugleich Testamentsvollstreckerin ist.
A wurde als Testamentsvollstreckerin Befreiung von § 181 BGB erteilt und ausdrücklich auch die Erfüllung des vorgenannten Vorausvermächtnisses als Aufgabe zugewiesen.
Die weitere Vorerbin B ist zwischenzeitlich verstorben, A ist deren Nacherbin.
Die Testamentsvollstreckung besteht daher nur noch an der Vorerbschaft von A.
Das Grundstück wurde zwischenzeitlich vermessen. A beantragt beim GBA die Löschung des Nacherbenvermerks an der als Vorausvermächtnis ihr vermachten Grundstücksfläche.
Ist hierzu die Zustimmung der Nacherben erforderlich? Hier geht es ja doch um Erfüllung eines Vorausvermächtnisses, das von den Nacherben durch Nichtzustimmung blockiert werden könnte.
Schöner/Stöber, 14. Auflage, Rn 3433, sehe ich hier als nicht einschlägig, da hier nicht der Vorerbe, sondern der Testamentsvollstrecker das Vermächtnis erfüllt und der Testamentsvollstrecker in Erfüllung einer Verbindlichkeit handelt.
Wäre für ein Feedback dankbar.