Absicherung Darlehen Eigentumsanteil Mj

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vorliegen. Die Mutter will ein Darlehen aufnehmen, abgesichter werden soll dies durch das Eigentum, dies gehört zu 3/4 der Mutter, das restliche Viertel teilen sich die 2 Kinder (eines davon mj).

    Die Absicherung erfolgt m.E. nach ggü. der Bank, also dürfte die Mutter die Tochter schonmal vertreten. Wie seht ihr das?

    Dazu kommt bei den Genehmigungstatbeständen 1821 doch nicht in Betracht, aber wohl 1822 Nr. 8 und Nr. 5?

    Die Mutter erklärte mir am Telefon dass sie natürlich die Raten zahle, dies müsste mir die Mutter wohl nochmals schriftlich erklären.

    Fällt euch dazu sonst noch was ein? Das Mädel ist 14.

    Danke und Grüße!

  • M.E. § 1821 I Nr. 1. (1. Alt.) und Nr. 3. BGB. Die Belastung eines Grundstücks ist die Verfügung darüber.
    § 1822 Nr. 8 ja, Nr. 5 nein, mMn (welche wiederkehrende Leistung?).

    Ich weiß nicht, ob ich das genehmigen würde.
    Wofür braucht sie das Geld?

    Erbengemeinschaft oder ideeller Anteil? Soweit ich weiß (gaaanz dunkel) kann der ideelle Anteil der Mutter belastet werden, ohne den des/der Kinder zu berühren.

  • Wozu sie das Darlehen braucht lass ich sie noch erklären, sie meinte schon klar ist natürlich dass sie die Raten zurückzahlt, aber auch das soll sie mir nochmals erklären, für den Fall dass das genehmigungsfähig ist.

    Es ist eine Erbengemeinschaft (gesetzliche Erbfolge nach dem Vater.


  • Es ist eine Erbengemeinschaft (gesetzliche Erbfolge nach dem Vater.


    Das ist jetzt irgendwie unschlüssig, denn gem. Sachverhalt #1 sind die Eigentumsverhältnisse wie folgt:

    Zitat

    dies gehört zu 3/4 der Mutter, das restliche Viertel teilen sich die 2 Kinder (eines davon mj).

  • Vor dem Tod des Vaters: je 1/2 Miteigentumsanteil Mutter und Vater
    Nach dem Tod: 1/2 Miteigentumsanteil Mutter
    1/2 Anteil verst. Vater: Erbengemeinschaft

    Erben in Erbengemeinschaft: Mutter zu 1/2; Kinder je 1/4


    Die Mutter benötigt das Darlehen für ne Umschuldung und Anschaffungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian89 (29. Juli 2019 um 10:55)

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