Guten Tag zusammen,
ich habe einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung vorliegen. Die Mutter will ein Darlehen aufnehmen, abgesichter werden soll dies durch das Eigentum, dies gehört zu 3/4 der Mutter, das restliche Viertel teilen sich die 2 Kinder (eines davon mj).
Die Absicherung erfolgt m.E. nach ggü. der Bank, also dürfte die Mutter die Tochter schonmal vertreten. Wie seht ihr das?
Dazu kommt bei den Genehmigungstatbeständen 1821 doch nicht in Betracht, aber wohl 1822 Nr. 8 und Nr. 5?
Die Mutter erklärte mir am Telefon dass sie natürlich die Raten zahle, dies müsste mir die Mutter wohl nochmals schriftlich erklären.
Fällt euch dazu sonst noch was ein? Das Mädel ist 14.
Danke und Grüße!