Nach Erlass des VB wurde verspäteter Teilwiderspruch eingelegt, der als Einspruch behandelt wurde. Die Sache wurde an das Prozessgericht abgegeben.
Die Klage wurde dann bzgl. des widersprochenen Teils zurückgenommen.
Nun reicht die klagende Partei die Ausfertigung des Vollstreckungsbescheids zurück und beantragt hinsichtlich des nicht widersprochenen Teils einen Teil-VB zu erlassen.
Dafür ist dann das Prozessgericht zuständig,oder ?
Und wie geht das technisch, einfach einen neuen Teil-VB erlassen ? Muss der Antragsteller den Vordruck verwenden ?