Hinterlegt werden soll der Übererlös aus einer Versteigerung zugunsten der A&B GbR und C. Die Annahmeanordnung habe ich erlassen, die Quittung liegt noch nicht vor.
Jetzt ist (schon) ein PfÜB eingegangen. Gepfändet wird der Anspruch von A auf teilweise oder ganze Auszahlung der zu dem Az. 1 HL 1/19 hinterlegten Beträge, welche dem Schuldner als auseinandersetzungsguthaben aufgrund der Kündigung der A&B GbR, deren Gesellschafter er war, zustehen.
Bis zum Ablauf der Frist des § 840 ZPO wird mir die Quittung nicht vorliegen.
Was würdet Ihr in der Drittschuldnererklärung zur Anerkennung der Forderung angeben?
1) wird anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hinterlegung erst mit Einzahlung wirksam wird. Derzeit liegt noch keine Quittung vor. Ferner ist als Berechtigte hier derzeit die A&B GbR, nicht A und B angegeben. Eine Auszahlung kann daher erst bei Nachweis der Berechtigung erfolgen und sofern sich die Berechtigten einigen oder eine rechtskräftige Entscheidung mit Wirkung gegen die Beteiligten vorgelegt wird.
2) kann derzeit noch nicht anerkannt werden. Die Hinterlegung wird erst mit Einzahlung wirksam wird. Derzeit liegt noch keine Quittung vor. Ferner ist als Berechtigte hier derzeit die A&B GbR, nicht A und B angegeben.
3) oder was ganz anderes?