Hallo,
ich habe folgenden Fall.
Es ist KFB nach §§ 103, 788 ZPO ergangen.
Schuldner hat sofortige Beschwerde eingelegt, da ihr Insolvenzverfahren gemäß §213 InsO eingestellt wurde.
Die im KFB titulierte Forderung ist eine Insolvenzforderung.
Die Forderung wurde nicht in der Inso berücksichtigt.
Der Gläubiger hat der Einstellung nicht zugestimmt.
Ist der KFB aufzuheben?