Hallo zusammen,
mich interessiert mal eure Meinung zu folgender Angelegenheit:
Für den Betreuten wurde ein Grundstückskaufvertrag geschlossen, mit dem sein Grundstück veräußert wird.
Grundsätzlich habe ich keine Bedenken und würde die Genehmigung nach § 1821 BGB erteilen.
Der Kaufvertrag beinhaltet jedoch einen Passus, in dem sich der Betreute der sofortigen Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Räumung und Herausgabe des Vertragsgegenstandes unterwirft. Voraussetzung für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung ist jedoch, dass der Käufer die vollständige Zahlung des Kaufpreises hinreichend nachgewiesen hat.
Ich bearbeite auch Grundbuchsachen und habe noch nie eine solche Klausel in einem Kaufvertrag gesehen.
Würdet ihr das mit genehmigen? Für den Käufer macht es natürlich Sinn...für meinen Betreuten hätte diese Klausel ja aber nur Nachteile, sofern es - aus welchen Gründen auch immer - zu einer verzögerten Übergabe kommen sollte...