Hey ihr Lieben,
hab hier den Verkauf einer ETW familiengerichtlich genehmigt im Wert von 378000 €
Die ETW stammt aus einer Erbschaft und das Kind (Tochter) ist laut Erbschein Erbe zu 1/6.
Der KV war jedoch bereit vor dem Erbfall Eigentümer zu 1/2.
Erben sind :
KV 1/2
und 3 Kinder zu je 1/6
Meiner Meinung nach wäre die Minderjährige Eigentümerin zu 1/12 an der ETW.
Der KV teilte mit, dass noch Verbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind.
Das Gericht kommt nach Abzug der Verbindlichkeiten auf ein Höhe von ca 20000 € für die Minderjährige.
Der KV bringt einen Nachweis von der Bank, dass auf dem Sparbuch der Minderjährigen aus dem Verkauf der ETW nun 63000 € angelegt sind.
Das wäre 1/6 vom Kaufpreis ohne Abzug der Verbindlichkeiten.
Würdet ihr das klarstellen oder würdet ihr denken, dass das nur dem Kind zugute kommt ?