Guten Morgen,
der Agg meiner vereinf. Unterhaltsfestsetzung lebt in Luxemburg, die Antragsmitteilung konnte zusgestellt werden, Rückschein liegt vor. Zum Beschluss selbst kam der Rückschein bisher nicht zurück. Kann ich der Astin nun trotzdem die vollstr. Ausfertigung zukommen lassen?