Fehler im Beglaubigungsvermerk

  • Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld über 14.000.000,00 EUR soll gelöscht werden.

    Eigentümerin des belasteten Grundstücks ist die XYZ Nordost GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen.

    Die Zustimmung zur Löschung der Eigentümerin befindet sich in üblicher Weise auf der Löschungsbewilligung. Hier sind aber nur zwei Unterschriften, keine Bezeichnung der Eigentümerin.

    In der Unterschriftsbeglaubigung bzgl. der Eigentümerzustimmung durch den Notar bescheinigt dieser die Vertretungsmacht der beiden für die Eigentümerin Handelnden. Allerdings bescheinigt er, dass die beiden für die XYZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen handeln. Es fehlt also in der Firma die Bezeichnung "Nordost".

    Unter der angegebenen Handelsregisternummer ist die

    XYZ

    Nordost

    GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen eingetragen. auch die Komplementär GmbH aus dem Beglaubigungsmerk ist korrekt und diese ist auch so eingetragen.

    Eine XYZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen ist im Handelsregister nicht eingetragen.

    Kann die Löschung vorgenommen werden oder muss der Beglaubigungsvermerk durch den Notar berichtigt werden?

  • Bescheinigt der Notar gem. § 21 BNotO?
    Ich stelle mir den Vermerk so vor:

    "Die vor mir vollzogenen Unterschriften der X und Y werden beglaubigt.

    Gleichzeitig wird gemäß § 21 BNotO auf Grund heutiger Einsicht in das Handelsregister Musterhausen, HRA Nr. und HRB Nr. bescheinigt, dass X und Y vertretungsberechtigt sind."

    Die Bescheinigung nach § 21 BNotO ist ja losgelöst vom Beglaubigungsvermerk zu sehen.
    Hätte der Notar lediglich die Unterschriften beglaubigt und auf das Handelsregister verwiesen, müsstest du auch selbst nachgucken.

    Das hast du hier gemacht, daher würde ich nicht beanstanden.

    Der Beglaubigungsvermerk an sich ist dann ja richtig, nur die Bescheinigung nach § 21 BNotO ist falsch, was dich auf Grund deiner eigenen Einsicht ins HRA und HRB aber nicht stört.

  • Der Vermerk ist ein wenig anders.

    Der Notar beglaubigt zuerst die Unterschriften.

    Dann folgt, dass die Beteiligten nach Ihren eigenen Angaben als gemeinsam zur Vertretung berechtigte Geschäftsführer der Komplementär GmbH und diese wiederum handelnd in Vertretung für die

    XYZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen handelten.

    Dann folgt die Bescheinigung gem. § 21 BNotO wie folgt: "Die angegebenen Gesellschaftsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse bescheinige ich hiermit gem. § 21 BNotO aufgrund heute online erfolgter Einsichtnahme in das Handelsregister des Amtsgerichts...".


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