Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld über 14.000.000,00 EUR soll gelöscht werden.
Eigentümerin des belasteten Grundstücks ist die XYZ Nordost GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen.
Die Zustimmung zur Löschung der Eigentümerin befindet sich in üblicher Weise auf der Löschungsbewilligung. Hier sind aber nur zwei Unterschriften, keine Bezeichnung der Eigentümerin.
In der Unterschriftsbeglaubigung bzgl. der Eigentümerzustimmung durch den Notar bescheinigt dieser die Vertretungsmacht der beiden für die Eigentümerin Handelnden. Allerdings bescheinigt er, dass die beiden für die XYZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen handeln. Es fehlt also in der Firma die Bezeichnung "Nordost".
Unter der angegebenen Handelsregisternummer ist die
XYZ
Nordost
GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen eingetragen. auch die Komplementär GmbH aus dem Beglaubigungsmerk ist korrekt und diese ist auch so eingetragen.
Eine XYZ GmbH & Co. KG mit Sitz in Musterhausen ist im Handelsregister nicht eingetragen.
Kann die Löschung vorgenommen werden oder muss der Beglaubigungsvermerk durch den Notar berichtigt werden?