Für das Verfahren wurde der Antrag auf VKH-Bewilligung zurückgewiesen, wegen mangelnder Erfolgsaussicht.
Später wurde nur für Vergleich ( kein Mehrvergleich ) VKH bewilligt.
Erhält der Rechtsanwalt dann nur die Einigungsgebühr ?
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( Beantragt ist auch Verfahrensdifferenzgebühr und Terminsgebühr )
VKH nur für Vergleich
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Hallo,
das würde mich auch interessieren, habe fast den gleichen Fall hier.
Wie hast du dich jetzt entschieden ?
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Für das Verfahren wurde der Antrag auf VKH-Bewilligung zurückgewiesen, wegen mangelnder Erfolgsaussicht.
Später wurde nur für Vergleich ( kein Mehrvergleich ) VKH bewilligt.
Erhält der Rechtsanwalt dann nur die Einigungsgebühr ?
?
( Beantragt ist auch Verfahrensdifferenzgebühr und Terminsgebühr )Was wurde denn beantragt? VKH nur für den Vergleich?
Maßgeblich für den Vergütungsanspruch ist der Umfang der Bewilligung. Es wurde nur für den Vergleich bewilligt. Wenn es keinen Vergleich gegeben hätte, dann bestünde auch kein Anspruch des RA auf Vergütung aus der Staatskasse. Diesen Teil der Vergütung würde ich deshalb auch nicht festsetzen.
Ich würde nur die Einigungsgebühr + 19 % Mehrwertsteuer festsetzen.
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