Hallo,
ein Ast hatte in einem Einkaufszentrum Hausverbot erhalten (wie so oft). Der RA hat dorthin den Sachverhalt aus Sicht des Ast geschildert und um Aufhebung des Hausverbots gebeten. Deren Meinung war dann, dass der Sachverhalt zwar ein ganz anderer war, sie sich aber nun dafür Entscheidungen das Hausverbot aufzuheben.
Gibt es hierfür tatsächlich die 150 €?
Danke