Liebe Kollegen,
mich beschäftigt folgender Fall: A und B sind je zu 1/2 als Eigentümer eingetragen. B ist verstorben und beerbt worden von A und den 4 Söhnen C, D, E und F. Die Erbengemeinschaft ist nicht vorgetragen.
E und F übertragen ihre Erbteile an A, so dass Miterben nur noch A, C und D sind. Diese setzen sich sogleich auseinander und erklären die Auflassung. Beantragt ist nur der Vollzug der Auflassung.
Ich war zunächst der Meinung, dass die EG und die Berichtigung aufgrund der Erbteilsübertragung voreingetragen werden müssen. Da die "Übertrager" aber ihre Berechtigung ja bereits außerhalb des GB verloren haben, kann ich die Voreintragung von EG und Erbteilsübertragung doch gar nicht mehr vornehmen???
Vielen Dank für eure Hinweise.