Ein Einfamilienhaus wird von der Mutter und ihrer Tochter in der Weise bewohnt, dass beide bestimmte Räume des Hauses jeweils allein nutzen und Badezimmer und Küche gemeinschaftlich. Alleinige Eigentümerin ist die Mutter.
Diese will nun 1/3 Anteil des Objekts auf ihre Tochter übertragen und sich ein Wohnungsrecht eintragen lassen. Die Eintragung eines Wohnungsrechts für den Eigentümer müsste nach meinen Recherchen ja möglich sein.
Würde das Gewollte so funktionieren?:
"Der Veräußerer behält sich hiermit für sich allein an dem Objekt als beschränkt persönliche Dienstbarkeit auf Lebenszeit ein Wohnungs- und Mitbenutzungsrecht gem. § 1093 BGB vor, welches die Befugnis umfasst:
a) zur Alleinbenutzung die im .........-geschoss gelegenen Räume ..................... unter Ausschlus des Mitgentümers(???) zu bewohnen
b) zur Mitbenutzung die Küche, das Badezimmer, den Keller, den Garten, den Hausflur und alle zum gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Anlage und Einrichtungen gemeinsam mit dem Miteigentümer(???) zu benutzen.
Bewilligungen und Anträge........"