Im Grundbuch stehen 3 Eigentümer " im Gesamtgut der beendigten noch nicht auseinandergesetzten Gütergemeinschaft".
Die 2 lebenden Eigentümer beantragen Aufgebot für Eigentümer,da der 3. Eigentümer lange verstorben ist und sie die Erben nicht kennen.
Kann ich das wegen Gütergemeinschaft zurückweisen ?