Hallo zusammen, ich benötige bitte eure Hilfe bei der folgenden Angelegenheit:
In der Sache beantragte der RA Beratungshilfe zur Vetretung in Strafsachen und weiterhin BerH zur Geltendmachung zivilrechtlicher Angelegenheiten in dieser Sache.
Als Angelegenheit wurde vom ASt folgendes angegeben:
Geschädigter eines Gewaltverbrechens, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Vetretung in Strafsachen wegen Verteidigung...
Schreiben des Kollegen an den RA, dass eine BerH in Strafsachen keine Vertretung umfasst und dass keine Glaubhaftmachung hinsichtlich pers. und Wirtsch. Verhältnisse erfolgte.
Dann erfolgte Zurückweisung durch RPfl.
Erinnerung dagegen
Nichtabhilfe und Richtervorlage
Erinnerung durch Richter zurückgewiesen
Nun kommt Schreiben des RA, " ...ob man denn nicht im Wege der Auslegung auf eine Angelegenheit der Vetretung in Strafsachen auslegen könne..."
Er würde dann eine entsprechende Kostenrechung vorlegen.
Habt ihr hierzu eine passende Antwort parat? Bin hier absoluter Neuling