Hallo!
Vorliegend habe ich ein Grundstück im BV Nr. 1 sowie einen Herrschvermerk unter BV Nr. 2/zu 1. Ein weiteres Grundstück soll nun im Bestandsverzeichnis gebucht werden und als Bestandteil dem Grundstück BV Nr. 1 zugeschrieben werden.
Was passiert nun mit dem Herrschvermerk? Herrschendes Grundstück bleibt ja das ursprüngliche Grundstück BV Nr. 1. Wird der Herrschvermerk nunmehr auch neu vorgetragen mit einem klarstellenden Vermerk, dass hiervon nur ein Teil des neuen Grundstücks (vormals BV Nr. 1) begünstigt ist ?!
LG