Bestandteilszuschreibung unter Beteiligung Herrschvermerk

  • Hallo!

    Vorliegend habe ich ein Grundstück im BV Nr. 1 sowie einen Herrschvermerk unter BV Nr. 2/zu 1. Ein weiteres Grundstück soll nun im Bestandsverzeichnis gebucht werden und als Bestandteil dem Grundstück BV Nr. 1 zugeschrieben werden.

    Was passiert nun mit dem Herrschvermerk? Herrschendes Grundstück bleibt ja das ursprüngliche Grundstück BV Nr. 1. Wird der Herrschvermerk nunmehr auch neu vorgetragen mit einem klarstellenden Vermerk, dass hiervon nur ein Teil des neuen Grundstücks (vormals BV Nr. 1) begünstigt ist ?!

    LG

  • An dem schon eingetragenen Herrschvermerk ändert sich nichts. Aus ihm geht hervor, dass sich dieser auf das nun ehemals unter BV 1 gebuchte Grunstück bezieht. Insofern ist eine neue Eintragung des Herrschvermerks mit Klarstellung unnötig. Es ist ja aus dem BVZ ersichtlich.

    Sollte später das neue Grundstück (bestehend aus den 2 Flurstücken) auf ein anderes Blatt übertragen werden, wäre der Herrschvermerk mitzuübertragen und dann im neuen GB zu vermerken, dass er sich nur auf das eine der 2 Flurstücke bezieht.

    Wo das Gesetz nicht hilft, da muss Klugheit raten. (J. W. Goethe)

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