Bei einem bestehenden Wohnungseigentum mit 15 Wohnungen und 20 Tiefgaragenstellplätzen werden zwei Tiefgaragenstellplätze Nrn. 9 und 19 nicht gebaut, die Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoss fällt weg, deren Räume werden auf andere Wohnungen im Erdgeschoss Nrn. 3, 4, 5 verteilt, deren Grundrisse komplett geändert.
In der Urkunde wird bzgl. der betroffenen Einheiten 2, 3, 4, 5, 9, 19 jeweils "die Verbindung des Miteigentumsanteils mit dem Sondereigentum aufgehoben", anschließend "die freien Miteigentumsanteile zu einem Miteigentumsanteil von 150/1000 vereinigt" und anschließend "sofort wieder in folgende Anteile aufgeteilt: a) einen 40/1000 Anteil, b) einen 60/1000 Anteil, c) einen 50/1000 Anteil. Über die Vereinigung und Aufteilung besteht Einigkeit. Die Eintragung der Rechtsänderung wird bewilligt und beantragt."
Danach folgt in der Urkunde:
"Es wird beantragt, den neu gebildeten 40/1000 Anteil künftig in Blatt … (alte WE 3) vorzutragen. Mit dem im Blatt … künftig vorgetragenen 40/1000 Miteigentumsanteil wird das Sondereigentum an dem in der Ergänzungsbescheinigung vom … im Erdgeschossplan mit Nr. 3 bezeichneten Sondereigentumseinheit verbunden (Wohnung im Erdgeschoss)."
Entsprechendes folgt für WE 4 und 5.
Dann heißt es weiter "Die Blattstellen … (WE 2, TE 9, 19) sollen entfallen und geschlossen werden.
Diese geänderte Aufteilung tritt, soweit eine Änderung und/oder Anpassung vorgenommen wurde, an die Stelle der bisherigen Aufteilung. Im Übrigen gilt die bisherige Aufteilung samt Abgeschlossenheitsbescheinigung unverändert.
Über die vorstehende vorgenommene Verbindung und damit verbundene Neubegründung von Sondereigentum besteht Einigkeit. Die Eintragung der vorgenommenen Rechtsänderung wird bewilligt und beantragt."
Weiter werden noch Sondernutzungsrechte geändert.
Die Einheiten stehen alle noch im Eigentum des Bauträgers. AVs und Grundschulden sind teilweise eingetragen.
Vorgelegt wurde eine Ergänzung zur Abgeschlossenheitsbescheinigung, sowie Gläubigerzustimmungen zur Urkunde.
Die Erklärungen in der Urkunde hat der Eigentümer, aufgrund Vollmachten auch für die Käufer, abgegeben.
Soweit, so gut...
1) Ich frage mich, ob es möglich ist, "die Verbindung des Miteigentumsanteils mit dem Sondereigentum aufzuheben"? Und wie sollte ich sowas eintragen??? (auch wenn anschließend wieder mit Sondereigentum verbunden wird...)
2) Was ich jedenfalls vermisse, ist die Angabe, welche Miteigentumsanteile der Einheiten 2, 9, 19 zu welcher Wohnung kommen sollen. Bei den zu schließenden Blättern muss ich ja wohl eintragen, wohin ich den jeweiligen Miteigentumsanteil übertrage...
3) Genügt die Urkunde dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz?