Hallo zusammen,
ich brauche dringend Hilfe!!! Ich soll die Pfändung von Grundschulden und Rückübertragungsansprüchen für den Fall einer bereits erfolgten Abtretung veranlassen.
Bei den Grundschulden handelt es sich um Buch- und Eigentümerbriefgrundschulden. Da ich in meiner bisherigen "Laufbahn" im Notariat nur Kontopfändungen gemacht habe, stehe ich jetzt wie der sprichwörtliche "Ochse vor dem Berg" und vielleicht auch "auf dem Schlauch". Daher verzeiht mir bitte meine Fragen für den Fall, dass die Antworten wohl offensichtlich sind.
1. Welches Gericht ist zuständig?
2. Alle Kreuzchen wie bei Kontopfändung?
3. Drittschuldner ist die jeweilige Bank und der Eigentümer (=Schuldner)? Für jeden DS dann einen eigenen Antrag?
4. Anspruch G ist auszufüllen, richtig?
Vielen lieben Dank im Voraus,
Beate