Es ist eine vorläufige Betreuung angeordnet, welche bereits 1 mal für weitere 6 Monate verlängert wurde, § 302 FamFG.
4 Wochen vor Ablauf der Bestellungsfrist hat der Betroffene Beschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen
Betreuung erhoben. Die Akten wurden sofort dem Landgericht vorgelegt, welches bis jetzt noch keinen Termin
zur Entscheidung über die Beschwerde gesetzt hat.
Es steht also fest, dass die 6-monatige Frist für die vorläufige Betreuerbestellung vor Entscheidung über die Beschwerde
ablaufen wird und eine erneute Verlängerung der einstweiligen Anordnung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr möglich ist, § 302 FamFG.
Was wird aus der Beschwerde gegen die vorläufige Betreuung. Wird sie nach Ablauf der Frist gegenstandslos ?
Kann ich mit Ablauf der Frist der vorläufigen Betreuung eine endgültige Betreuung anordnen, ohne eine Entscheidung
des Landgerichts abzuwarten ?