Liebe Forenmitglieder,
mir liegt eine notarielle Urkunde über den Erwerb eines Grundstücks durch serbische Eheleute zu je 1/2 Anteil vor.
Die Erwerber haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD. Zeitpunkt der Eheschließung ist nicht angegeben.
Der Notar formuliert in der Urkunde: " Wir wählen für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe für unbewegliches Vermögen
in der BRD das deutsche Recht in Form der Gütertrennung nach § 1414 BGB.
Die Rechtswahl und der Güterstand der Gütertrennung soll für sämtliches unbewegliches Vermögen in der BRD gelten.
Wir erklären, dass wir bisher keine Rechtswahl getroffen haben."
Muss ich den Notar darauf hinweisen, dass Art. 15 EGBGB aufgehoben wurde und eine Rechtswahl nur für das unbewegliche Vermögen nicht mehr zulässig
ist oder kann ich die Erwerber zu je 1/2 Anteil eintragen?