Guten Morgen,
Ist der RPfl für die Protokollierung eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
zuständig? Oder ist das Geschäftsstellentätigkeit?
Kann der Einspruch bei einem anderen AG als dem Erlasgericht eingelegt werden,
wenn kein Fall des §299 StPO (nicht auf freienm Fuß) vorliegt?
Besten Dank an euch!