Hallo.
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung vorliegen. Soweit alles umproblematisch. Der Notar hat eine Ausfertigung des Kaufvertrags eingereicht. Aus dem Ausfertigungsvermerk ergibt sich, dass die Ausfertigung den Käufern erteilt wird. Normalerweise ist in dem Ausfertigungsvermerk immer enthalten "Vorstehende Ausfertigung... wird dem Amtsgericht XY- Grundbuchamt erteilt." Streng genommen hat das Grundbuchamt nun gar keine Ausfertigung, da diese ja den Käufern erteilt wurde. Oder? Kann ich da geflissentlich drüber hinwegsehen?