IK-Schuldner (S) bekommt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Rückforderungsbescheid des Jobcenter. Darin werden ALG-Leistungen für einen Zeitraum vor Eröffnung des Verfahrens zurückgefordert.
Frage: Ist das eine Insolvenzforderung oder eine Neuverbindlichkeit? Zwar sind die zu Unrecht bezahlten ALG-Beträge vor Insolvenzeröffnung an den S bezahlt worden. Der Rückforderungstatbestand (hier: paralleler, verschwiegener Rentenbezug) wurde jedoch erst nach Eröffnung bekannt, so dass erst dann ein Rückforderungsbescheid erging.
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