Eintritt Nacherbfall, Ausschlagung Nacherbe

  • Im Grundbuch war A eingetragen. A errichtet ein Testament. Er erklärt, dass er geschieden ist und 3 Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind.
    A setzt seine Lebensgefährtin B zur Vorerbin ein. Befreiung nur für bewegl. Nachlass. Verfügung über Grundbesitz nicht berechtigt.
    Zu seinen Nacherben setzt er 2 seiner Kinder C und D ein. Ersatznacherben sollen jeweils deren Nachkommen zu gleichen Teilen sein. Sollten keine Nachkommen vorhanden sein, so sollen die Nacherben untereinander Ersatznacherben sein. Anwartschaftsrecht ist nicht vererblich noch übertragbar.

    A ist 1997 verstorben. B ist 11/2019 verstorben. C beantragt nun die Eintragung als Alleinerbin, weil D die Erbschaft im 15.01.2020 - Kenntnis vom Anfall der Erbscheaft 21.12.2019 - ausgeschlagen hat. Ausschlagungsurkunde ist beim nachlassgericht am 17.01.2020 eingeangen. Nach der Ausschlagugnsurkuden hat D keine Kinder und erwartet auch keine

    ich habe nun festgestellt, das das Testament nach dem Nacherbfall noch nicht eröffnet wurde.

    Dies würde ich der Antragstellerin zunächst auch aufgeben wollen. Meine Frage ist, ob ich hier bzgl. der Ausschlagung einen Erbschein verlangen kann?

  • #"ich habe nun festgestellt, das das Testament nach dem Nacherbfall noch nicht eröffnet wurde.

    Dies würde ich der Antragstellerin zunächst auch aufgeben wollen."


    Ich würde mich nur wundern, wenn das NG das Testament auf den Nacherbfall eröffnen würde. Also wenn du das der Antragstellerin aufgibst, bist du ordentlich blamiert.

  • Ok Denkfehler, Nachweis des Eintritt des Nacherbfalls ist die Sterbeurkunde der Vorerbin. Werde dann wohl einen Erbschein verlangen, da ich die Wirksamkeit der Ausschlagung entsprechend dem Beschluss FFM nchct prüfen kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!