Hallo zusammen,
im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus versuchen einige JVAs den Gefangenenbestand zu reduzieren. Unter anderem soll die Entlassung der VUs erwirkt werden, die lediglich zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert wurden.
Entsprechende Anträge auf Übersendung einer Entlassungsanordnung bzw. Unterbrechung des Strafvollzugs gehen daher bei uns ein.
Derzeit gibt es keine Arbeitsanweisung oder Handreichung, wie mit diesen Fällen umzugehen ist.
Ich bin mir vor allem unsicher, wie ich diese Anträge auslegen soll: Ein Fall des § 455a StPO? Oder § 459f StPO? Oder eine Unterbrechung nach § 455 Abs. 4 StPO?
Wie geht ihr damit um?
Schon mal vielen Dank für eure Meinungen/Ratschläge.