Hallo- mal wieder eine neue Gläubigervertreteridee:
In meinem PfÜB möchte eine Gläubigervertreter gern 45 € Geschäftsgebühr zzgl. 9 € Auslagen zusätzlich zur PfÜB-Forderung in seiner Forderungsaufstellung.
Begründung:
Dies stehe ihm zu, da er im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren des Schuldners angeschrieben wurde und darauf antwortete. (mit einem Standardschreiben: stimmen nicht zu, ohne Begründung, da man sich dazu aufgrund der vielen Verfahren auch nicht in der Lage sieht).
Was sagt Ihr dazu?
Danke im Voraus