edit by Kai: aus den Rechtsprechungshinweisen in einen eigenen Thread verschoben
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Das Gesetz wurde zwischenzeitlich erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die befristet bis zum 31.12.2021 geltenden Änderungen (Vereinfachungen) traten mit Verkündung in Kraft.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1585488915317
Für den Bereich Register wichtig ist, dass Vorstände von Vereinen und Genossenschaften in bestimmten Fällen auch bei Ablauf der Amtszeit im Jahr 2020 zunächst im Amt bleiben.
Für Hauptversammlungen bzw. Mitgliederversammlungen gibt es Vereinfachungen.
Im Umwandlungsrecht gilt nunmehr statt der Achtmonatsfrist (§ 17 Abs. 2 UmwG) eine Zwölfmonatsfrist.