Hallo ihr lieben,
ich habe hier einen PfÜB-Antrag nach § 850d ZPO. Der Kindesvater wurde im Titel verpflichtet, rückständige Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von x Euro und laufend ab 01.10.2019 Krankenversicherungsbeiträge von derzeit monatlich y Euro zu zahlen. Ich störe mich hier ein wenig an der Bezeichnung, grundsätzlich denke ich jedoch, dass auch die Krankenversicherungsbeiträge Teil des vom Kindesvater zu leistenden Unterhalts sind und damit auch nach § 850d ZPO vollstreckt werden können. Gibt es Gegenmeinungen?
Vielen Dank und viele Grüße
Das Kruemelchen