Hallo Kollegen, wie verhält es sich denn, wenn Leistungen d. LWV auf ein gepfändetes Konto gegangen sind ? Ich muss den Sachverhalt insgesamt noch aufklären. Es scheint aber so zu sein, dass die Schuldnerin Leistungen des LWV für 2 Assistenzen erhält. Sind die gesetzlich geschützt, so dass eine Bescheinigung d. LWV ausreichen würde? Oder ist eine gerichtliche Freigabe erforderlich?
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