Testament aus 2014:
"Ich bestimme meine Verlobte V zur Erbin meiner Eigentumswohnung und meiner Konten.
Meine Kinder K1, K2, K3 sollen nur den gesetzlichen Pflichtteil bekommen, da sie seit Jahren den Kontakt abgebrochen haben."
2015 versöhnt sich der Erblasser mit K2. Die Verlobung wird gelöst (V hat einen neuen Lebensgefährten), ein freundschaftlicher Kontakt besteht weiterhin, V reicht das Testament nach dem Todesfall ein.
Führt die Auflösung der Verlobung zum Wegfall der Erbeinsetzung, da er sie ja ausdrücklich Verlobte genannt hat und nicht einfach nur ihren Namen?
Falls V wegfällt (sie teilte lose mit, ausschlagen zu wollen, eine Erklärung liegt aber noch nicht vor), bleibt dann die Enterbung der Kinder bestehen? Ich tendiere zu ja, da das Testament ja aus zwei Teilen besteht und er ja klar macht, dass die Kinder nichts bekommen sollen wg. des Kontaktabbruchs.
Was meint ihr? Die Suchfunktion hat mir nicht geholfen.