Liebe Forenmitglieder,
ich habe folgenden Fall, vielleicht könnt ihr mir helfen.
In Abt.I ist als Alleineigentümerin A eingetragen. Diese ist nun verstorben. Es liegt ein gemeinschaftliches notarielles Testament von A und ihrem Ehemann B vor. Hiernach bestimmt A folgendes:
A setzt für den Fall, dass sie zuerst verstirbt, die gemeinsame Tochter C als nicht befreite Vorerbin ein. A ordnet den Eintritt einer Nacherbfolge an. Die Nacherbfolge soll eintreten, wenn C im Zeitpunkt des Todes des Ehemannes noch Eigentümerin des Grundstücks ist. Nacherbin soll die Tochter C sein.
Für den Fall, dass die Tochter das Grundstück zu Lebzeiten des Ehemannes veräußert, soll die Nacherbfolge nicht eintreten. Vielmehr soll dann gesetzliche Erbfolge gelten.
Dem Ehemann setzt A das Vermächtnis des Inhalts aus, dass ihm ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück zusteht. Auf Verlangen des Ehemannes ist das Nießbrauchsrecht grundbuchlich zu sichern.
Für den Fall, dass der Ehemann zuerst verstirbt, soll gesetzliche Erbfolge gelten.
So, ich habe jetzt den gesamten Wortlaut des Testaments wiedergegeben, wenn auch nicht alles von Bedeutung sein mag.
Ich bin unsicher, wie ich den Nacherbenvermerk formulieren soll? Reicht mir das Testament oder benötige ich doch einen Erbschein? Ein Antrag auf Grundbuchberichtigung liegt vor. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!