Nacherbe und Vollerbe

  • Liebe Forenmitglieder,
    ich habe folgenden Fall, vielleicht könnt ihr mir helfen.

    In Abt.I ist als Alleineigentümerin A eingetragen. Diese ist nun verstorben. Es liegt ein gemeinschaftliches notarielles Testament von A und ihrem Ehemann B vor. Hiernach bestimmt A folgendes:

    A setzt für den Fall, dass sie zuerst verstirbt, die gemeinsame Tochter C als nicht befreite Vorerbin ein. A ordnet den Eintritt einer Nacherbfolge an. Die Nacherbfolge soll eintreten, wenn C im Zeitpunkt des Todes des Ehemannes noch Eigentümerin des Grundstücks ist. Nacherbin soll die Tochter C sein.

    Für den Fall, dass die Tochter das Grundstück zu Lebzeiten des Ehemannes veräußert, soll die Nacherbfolge nicht eintreten. Vielmehr soll dann gesetzliche Erbfolge gelten.

    Dem Ehemann setzt A das Vermächtnis des Inhalts aus, dass ihm ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit an dem Grundstück zusteht. Auf Verlangen des Ehemannes ist das Nießbrauchsrecht grundbuchlich zu sichern.

    Für den Fall, dass der Ehemann zuerst verstirbt, soll gesetzliche Erbfolge gelten.

    So, ich habe jetzt den gesamten Wortlaut des Testaments wiedergegeben, wenn auch nicht alles von Bedeutung sein mag.

    Ich bin unsicher, wie ich den Nacherbenvermerk formulieren soll? Reicht mir das Testament oder benötige ich doch einen Erbschein? Ein Antrag auf Grundbuchberichtigung liegt vor. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

  • Jedenfalls müßte man erstmal wissen, ob B noch lebt.

    Wenn ja: Nacherbfolge, auflösend bedingt.
    Wenn nein: Erbschein ("gesetzliche Erbfolge" ist angeordnet!)

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Jedenfalls müßte man erstmal wissen, ob B noch lebt.

    Wenn ja: Nacherbfolge, auflösend bedingt.
    Wenn nein: Erbschein ("gesetzliche Erbfolge" ist angeordnet!)

    Fall B noch lebt, ist die C Vorerbin und wird nur dann zur Vollerbin, wenn B stirbt und C das Grundstück bis dahin nicht veräußert hat.
    Veräußert sie jedoch das Grundstück, bevor B verstirbt, tritt im Moment des Verkaufs Nacherbfolge ein. Nacherben sind die gesetzlichen Erben.

    Falls B jetzt schon nicht mehr lebt, ist tatsächlich gesetzliche Erbfolge maßgeblich

  • Vielen Dank für die Antworten. B ist noch nicht verstorben. Mein Nacherbenvermerk würde dann so lauten: auflösend bedingte Nacherbfolge ist angeordnet. Diese tritt ein, wenn C zu Lebzeiten von B das Grundstück veräußert. Nacherben sind die gesetzlichen Erben von A. Das müsste dann so reichen, oder?

  • Vielen Dank für die Antworten. B ist noch nicht verstorben. Mein Nacherbenvermerk würde dann so lauten: auflösend bedingte Nacherbfolge ist angeordnet. Diese tritt ein, wenn C zu Lebzeiten von B das Grundstück veräußert. Nacherben sind die gesetzlichen Erben von A. Das müsste dann so reichen, oder?

    Umgekehrt.
    "Nacherbfolge ist angeordnet.
    Die Nacherbfolge tritt ein, wenn C das Grundstück veräußert [oder auf andere Weise das Eigentum hieran verliert - da muss man wohl ein bisschen auslegen].
    Nacherben sind die gesetzlichen Erben der A [die es im Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge gewesen wären? Die es beim Tod von A waren, wenn ja: vererblich?].
    Die Nacherbfolge ist auflösend bedingt, die Bedingung tritt ein, wenn C beim Tod von B noch Eigentümerin des Grundstücks ist."

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