Vereinbart und zur Eintragung ins Grundbuch bewilligt wurde als Änderung der Teilungserklärung, "dass jeder Wohnungseigentümer berechtigt sein soll, die der gemeinschaftlichen Versorgung der Wohnanlage dienenden Anlagen und Einrichtungen ( z.B. Leitungen, Abwasserkanal samt Revisionsschächten und ähnliches) erforderlichenfalls durch den Nutzungsteil des anderen Teilhabers verlegen zu lassen, sofern dieser dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird."
Was haltet ihr davon?