Guten Morgen ihr Lieben,
benötige mal wieder eure Hilfe.
Ich habe leider vorher noch nie was von einer Pauschvergütung gehört. Daher tue ich mir etwas schwer damit.
Der Tenor des Beschlusses gibt folgendes her.
- Bewilligung Pauschvergütung in Höhe von 7000,00 €
- Beträge die als gesetzliche Gebühren, die bereits ausbezahlt wurden, sind auf die Pauschvergütung anzurechenen
- Für die Festsetzung der Auslagen des Ast einschließlich Mwst und für die Anweisung ist der UdG zuständig.
Die Sache ging schon ein paar Mal zwischen Bezirksrevisor und mir hin und her.
Ich ging davon aus, dass der Bezirksrevisor den Beschluss vom OLG erhalten habe und habe ihm mitgeteilt was ich auszahlen würde.
Daraufhin teilt dieser mir mit, dass nur die ausbezahlten Pflichtverteidigergebühren, nicht aber die ausbezahlten Auslagen in Abzug gebracht werden und darauf dann die MWst noch drauf kommt.
Würdet ihr, dem Beschluss des OLG zufolge, noch Auslagen hinzurechnen ?
Und wie sieht eine Festsetzung dieser Gebühren aus ? Mache ich hier einen gewöhnlichen KFB und zahle gleichzeitig die Vergütung aus der Staatskasse aus ?
Rechtsmittel ?
Irgendwie stehe ich dabei ganz schön auf der Leitung.
Danke für eure Hilfe