Ist die Änderung einer GmbH & Co KG in eine französische S.A. wirklich nur eine Änderung, die mit einer Bescheinigung gem. § 21 BNotO ausreichend nachgewiesen ist oder doch eine Rechtsnachfolge ?
Änderung GmbH & Co. in S.A.
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müllerin -
13. Mai 2020 um 11:50
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Es ist eine Rechtsnachfolge, die - wenn es sich z.B. um eine Umwandlung handelt - mit einer Bescheinigung nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 BNotO nachgewiesen werden kann.
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Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Trotzdem sehr merkwürdig die Konstellation.
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Bitte keine Doppelposts.
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Ich hatte meine Frage versehentlich im falschen Forum eingestellt. Deshalb doppelt. Entschuldigung.
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Vielen Dank für die super schnelle Antwort. Trotzdem sehr merkwürdig die Konstellation.
Was genau ist an der Konstellation denn merkwürdig? Grenzüberschreitende Umwandlungen/Formwechsel sind schon seit einiger Zeit möglich.
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