Pfändung: Zustellungsurkunde des GV ohne Siegel u.a.

  • Hallo, ich habe einen PfÜB eines Miterbenanteils zur Eintragung vorliegen.

    An 3 Drittschuldner wurde durch verschiedene Gerichtsvollzieher zugestellt, dabei haben 2 ihr Siegel der Unterschrift auf Ihrer ZU beigedrückt. Sehe ich es richtig, dass dies nicht erforderlich wäre (auch nicht, wenn es um Grundbuchsachen geht) und daher auch die ZU des Dritten ohne Siegel kein Problem darstellt?

    Zudem hat zweimal eine persönliche Zustellung stattgefunden und einmal eine solche durch die Post. Eigentlich wäre wegen beantragter Auskunft nach § 840 ZPO nur die persönliche Zustellung erlaubt, dies dürfte aber auf die wirksame Zustellung des Pfändungsbeschlusses keinen Einfluss haben oder?

    Auch wurde einmal vergessen, wegzustreichen, ob Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift zugestellt wurde, was m.E. aber irrelevant ist, da (Urschrift und Ausfertigung eh unrealistisch sind und) jede der Varianten ja wirksam wäre.

  • Danke, aber nicht so richtig, da meine Hauptfrage die mit dem Siegel ist. Bei den anderen Punkten bin ich mir eh ziemlich sicher.

    Ich habe es jetzt eingetragen. Eine Zustellungsurkunde muss ja nach ZPO kein Siegel tragen.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ryker (20. Mai 2020 um 15:44)

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