Guten Morgen,
ein Vater hat im Testament seine Ex von der Vermögenssorge für seinen Nachlass entzogen und auch gleich seinen Vater als Ergänzungspfleger benannt. Dieser Vater, der GV, ist nun der Pfleger und gerade dabei das Grundstück zu veräußern. Er hat auch schonmal mit der Bank bzw. Bausparkasse gesprochen bzgl. dem Vermögen für das Kind. Hier wird ihm wohl gesagt entweder er legt das Geld auf seinen Namen an oder eben wenn er es auf seine Enkelin anlegen würde hätte die Mutter Zugriffsrecht.
Weiß hier jemand Bescheid welche Möglichkeiten der GV hat? Die Pfleger bzw. Vormünder sollen ja mit entsprechendem Sperrvermerk das Vermögen doch schon auf den Namen des Mündels anlegen oder liege ich da falsch?
Die Mutter soll jedenfalls nicht darauf zugreifen können, ist ja schließlich ausgeschlossen was das Vermögen anbelangt.
Am liebsten würde er das Geld wohl auf einen bereits bestehenen Bausparvertrag einzahlen, was wohl dann tatsächlich schwierig werden könnte, weil wie soll das Vermögen und die Zugriffsrechte hier denn getrennt werden.
Danke!