Die CDU plant ein Sonderinsolvenzverfahren für kleine und mittlere Unternehmen, das sie "Winterschlafverfahren" nennt.
Nachzulesen u. a. hier:
https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/cd…echt-41207.html
Der VID sieht das bereits kritisch:
https://www.vid.de/pressemitteilu…insolvenzrecht/
(siehe ungefähr Mitte der zweiten Seite)
Meine Frage: Weiß einer genauer was mit einem solchen "Winterschlafverfahren" gemeint ist? Ist das ein in Insolvenzkreisen feststehender Begriff? Kennt man das aus anderen Rechtsordnungen?