Sollte in die Formulare für das Vermögensverzeichnis der Satz
Ich, der Betreuer, stimme zu, dass das Betreuungsgericht hinsichtlich des Grundbesitzes des Betreuten das Grundbuch einsieht und Grundbuchabschriften (auch elektronisch) beantragt und entgegennimmt.
aufgenommen werden ?