Hallo,
ich hab folgendes Problem:
Es gibt 2 Beklagte, die haften als Gesamtschuldner. Zum Zeitpunkt des Erlasses des KFBs war einer der Beklagten schon verstorben, wovon das Gericht keine Kenntnis hatte.
Der eine Beklagte hat nunmehr Rechtsmittel eingelegt.
Begründung:
KFB ist ungültig und nicht rechtskräftig. Der andere Beklagte war bereits tot. Die gesamtschuldnerische Haftung wird bestritten.
Nun meine Frage: Wie sieht es mit der gesamtschuldnerischen Haftung aus?
Der KFB hätte gegen den einen Beklagten ja nicht mehr ergehen dürfen.
Gegenseite hat nur geschrieben gegen den Verstorbenen wird das Verfahren nicht weiter betrieben, es soll ruhen.
Hebe ich jetzt den KFB auf und setzte nur noch gegen den lebenden fest?
Liebe Grüße