Im Rahmen einer vorläufigen Betreuung wird eine Berufsbetreuer bestellt. Nach 6 Wochen hat die Ehefrau die Betreuung übernommen und als ehrenamtliche Betreuerin diese weitergeführt.
Gegenüber dem Berufsbetreuer gab sie an, der Ehemann würde eine Rente von ca. 1300€ monatlich beziehen. Sie selbst hätte ein Einkommen von monatlich ca. 3500€. Sei seinen verheiratet, jedoch hätte sie ihren Namen behalten. Jeder der Ehepartner hätte sein eigenes Konto.
Nun gibt sie auf Befragen gegenüber der Rechtspflegerin an, ihr Ehemann würde nur eine kleine Rente (die genaue Höhe benennt sie nicht) beziehen, Vermögen sei nicht vorhanden.
Der Ehefrau wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitssorge als Aufgabenkreis erteilt.
Die Rechtspflegerin zieht in Erwägung mittellos gegen die Staatskasse festzusetzen.
Wie wird denn dies hier gesehen?