Hallo,
ich bräuchte mal wieder einen Rat von euch.
beantragt ist die Eintragung einer AV, GS zugunsten von Dritten sowie die Eintragung eines Wohnungsrechts zugunsten des TV. Der Tv handelt.
Aus dem Testament ergibt sich, das der TV für die Eingehung von Verbindlichkeiten nicht beschränkt sein soll. Bezgl. § 181 BGB kann von einer Befreiung ausgegangen werden, da Grundlage der TV-Anordnung ein Ehegattentestament ist.
Grundlage ist ein Kaufvertrag.
Ich bin mir bei der Bestellung des WR zugunsten des TV nicht sicher, bezgl. der Unentgeltlichkeit der Verfügung. Für das Grundstück selbst ist ein Kaufvertrag vereinbart.
Würdet ihr bei diesem Fall die Zustimmung der Erben einholen oder kann man beim Wohnungsrecht auch von einer Entgeltlichkeit ausgehen? Aus dem KV ergibt sich diesbezüglich nichts.
Vielen Dank vorab.