Verbindung von Verfahren § 172 ZVG (Inolvenzverwalterantrag) nach § 18 ZVG
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Klar, kannst du machen - wenn die Voraussetzungen des § 18 ZVG vorliegen
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Die üblichen Voraussetzungen nach § 18 habe ich ja gerade nicht! Ich habe nur den Inso-Verwalter, der bezüglich desselben Schuldners das Verfahren durchführt.
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Ja natürlich möglich, siehe Schneider/Traub, ZVG, 1. Aufl., § 18 ZVG Rz. 5 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des RG vom 21.06.1902 (!!). damals bereits für Konkursversteigerungen (Versteigerung auf Antrag des Konkursverwalters) entschieden.
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Die üblichen Voraussetzungen nach § 18 habe ich ja gerade nicht! Ich habe nur den Inso-Verwalter, der bezüglich desselben Schuldners das Verfahren durchführt.
Ja, sorry, ich war wohl zu schnell mit dem Lesen...
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