Hallo,
Ich habe hier einen internationalen Rückschein vorliegen.
Auf dem wurde statt einer Unterschrift des Zustellempfängers oder des Zustellers " COVID 19" mit Datum eingetragen.
Die Sendungsverfolgung hat ergeben:" Die Sendung wurde am … zugestellt".
Ist die Zustellung wirksam bzw. liegt ein wirksamer Zustellnachweis vor?
Das spielt hier vor allem auch deshalb eine Rolle, da ggfs. später ein europ. VT beantragt werden könnte.