Folgendes Problem: Einem gemeinnützigen Verein ist die Rechtsfähigkeit entzogen worden(da Mitgliederzahl auf 2 geschrumpft ist).
Der Verein hat noch Vermögen. Laut Satzung ist das Restvermögen an "XY" auszuzahlen.
Kann das Restvermögen jetzt einfach so an "XY" gezahlt werden?
Und im Anschluss dann die endgültige Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgen?
Ich bitte um Eure Hilfe.